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eBay: Die Fallen und die Chancen

Autor: blockn5
Bewertung: 5,67 | 3 Stimmen
Beschreibung:

Einige kritische Blicke auf das weltweite treiben bei Online-Auktionen

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Verkäufer detailliert bewerten - und die Käufer?
von: blockn5 |  02.07.2008 23:30:44
Hallo liebe eBayer, insbesondere alle Verkäufer die nach den Bewertungsänderungen am 22.05.08 weiter verkaufen!

Ich möchte jetzt NICHT auf das neue Bewertungssystem eingehen und beiße mir diesbezüglich auf die Zunge...

Statt nur Kritik zu üben gehöre ich zu den Menschen die, auch wenn es eigentlich nicht ihr Job ist, sich Gedanken machen was besser laufen kann.

Die detaillierte Verkäuferbewertung in 4 Punkten (Beschreibung, Kommunikation, Versandzeit, Versandkosten) finde ich prima und war vor der Einführung mehr als überfällig.
Warum aber dürfen Käufer machen was sie wollen und können jetzt (Entschuldigung, jetzt muss ich doch einen Abstecher zum neuen Bewertungssystem machen) ungestraft nicht bezahlen, dann negativ bewerten (theoretisch jedenfalls) und als Verkäufer kann man nichts tun? Was eBay in solchen Fällen tut, wir wissen es ja (fast) alle...
Mein Vorschlag: Käufer müssen ebenfalls detailliert bewertet werden können!
Insbesondere anzuführen ist da die Schnelligkeit der Zahlung (also sofort oder am nächsten Tag wäre volle Punktzahl und gar nicht eine 1).
Aber auch den Kontakt mit dem Käufer kann man u.U. interessant finden. Hier könnten Absprachen und Zuverlässigkeit bei Abholungen oder das Verhalten bei Reklamation mit einfließen.
Wo wir schon bei Änderungen sind: Warum kann man es nicht einführen das ein Käufer bevor er eine negative Bewertung abgeben kann erst einen nicht gelieferten / abweichenden Artikel melden muss und gezwungen wird mit dem Käufer zu kommunizieren?

Solche Vorschläge an eBay zu senden hat leider wenig Sinn, sie werden rigoros ignoriert.
Aber eventuell mag jemand diese Ideen mit in ein Forum nehmen wo dann auch mal ein "Pinky" mitliest!
 

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ebay, bewertung, bewertungssystem

Kommentare (1)
Bewertungssystem 2.0 - Pros & Cons
von: blockn5 |  02.07.2008 23:29:28
Die meisten eBayer stellen das neue Bewertungssystem entweder nur positiv oder nur negativ dar. Ich versuche mal (neben meiner eigenen, ganz subjektiven Meinung) Pros und Contras abzuwägen.
Was ist gut und was ist schlecht?


Was bisher neu ist:

Wiederholte Bewertungen durch dasselbe Mitglied werden mehrfach gezählt
Eine gute Lösung. Vor einigen Jahren pushten sich einige Verkäufer mit einem einzigen Zweitaccount zu einem tollen Profil. Da jedes Mitglied nur noch ein mal bewerten konnte wurde dem ein Riegel vorgeschoben.
Nun darf man nach Ablauf einer Woche noch mal bewerten. So dauert das pushen des Profilszu lange (und ist damit sinnlos) und Verkäufer mit wiederkehrenden Kunden (nicht nur gewerbliche sondern auch Sammler die an andere Sammler verkaufen) werden belohnt.
FAZIT: positiv

Was erwartet uns noch?
Verkäufer können Käufer zukünftig nur noch positiv bewerten
Diese Änderung soll zu ehrlicheren Bewertungen von Käufern führen, da diese keine Angst mehr vor Rachebewertungen haben müssen. Auf der anderen Seite soll verstärkt gegen Nichtbezahler seitens eBay vorgegangen werden. Die Vergangenheit lässt aber zweifeln ob eBay diesen zusätzlichen bürokratischen Aufwand hinbekommt.
Spätestens aber bei "chronisch unzufriedenen" Käufern steht der Verkäufer vor einen riesen Problem. Der Käufer beschwert sich beispielweise über den kleinen Kratzer auf dem DVD-Player der als "in sehr guten Zustand" verkauft wurde. Ansonsten ist das Gerät top in Ordnung. Was für den einen belanglos ist, kann für den anderen von Bedeutung sein. Käufer sind dann nicht mehr gezwungen zu kooperieren sondern sagen: "Geld zurück oder negative Bewertung".  Verkäufer bleiben in diesem Fall allein, denn eBay will nur bei nichtbezahlten Artikeln eingreifen.
Auch bei einem nichtbezahlten Artikel darf der Verkäufer, obwohl der Käufer nicht gezahlt hat, keine negative Bewertung abgeben. Da aber z.Zt. unbekannt ist bei wie vielen Regelverstößen dieser Art ein Käufer gesperrt wird, kann auch das zu Problemen führen. So kann man Artikel der Konkurenz mit einem Zweitaccount ersteigern und nicht bezahlen. Auf den wirtschaftlichen Schaden bleiben die mesiten VK sitzen.
FAZIT: gut gedacht, aber ein Käuferproblem wird zu einem Verkäuferproblem gemacht

Käufer, die Artikel mehrfach nicht bezahlen, werden vom Handel ausgeschlossen
Bisher wurde man erst bei zu vielen negativen Bewertungen ausgeschlossen, dadurch das Verkäufer nun keine negative Bewertung mehr abgeben kann, soll diese indirekt durch die Meldung eines nichtbezahlten Artikels erfolgen.
Problematisch ist wohl die Anzahl der Vergehen die möglich sind und deren Zeitabstand. Wer also vor 2 Wochen ein Auto ersteigert hat und dann nicht haben wollte, kann heute mit einem 100% Profil auf 5 weitere bieten. Keine gute Vorstellung. Hier muss eBay auf der Hut sein und aufpassen das gewissenlose Käufer dies nicht ausnutzen.
Weiterhin wird die beweisführung schwer. Wenn der Käufer behauptet dass der Artikel bezahlt sei hatte der Verkäufer schon immer ein Problem (und damit die Handynummer seines Anwaltes auf der Kurzwahl).
FAZIT: Da das Bewertungsprofil ein Stück unsichtbar wird trägt es nicht gerade zur angestrebten Transparenz auf dem Marktplatz bei.

Wenn Käufer negative Bewertungen als Druckmittel einsetzen, wird das geahndet
Längst überfällig, bisher passierte dort wenig bis gar nicht. Allerdings verstehen es einige rhetorisch bewanderte Menschen auch Drohungen auszusprechen die zwischen den Zeilen stehen....
Zu hoffen ist das eBay auch konsequente Bestrafungen findet.
FAZIT: Ein gutes Mosaiksteinchen - wäre es. Aber eBay hat bei den ersten Problemen schon nicht reagiert!

Negative oder neutrale Bewertungen von Käufern, die auf die Meldung eines nicht bezahlten Artikels nicht reagieren, werden gelöscht.
Haben wir schon und bringt oft leider nichts. Käufer die schreiben sie hätten bezahlt haben damit auch reagiert und können dem Verkäufer als Rache eine negative Bewertung geben. Möglichkeiten? a) Nicht bewerten (das fällt in Zukunft sowieso weg), b) negative Bewertung "schlucken" oder c) wegen einem Euro den Anwalt einschalten.
Die konsequentere Variante wäre das der Käufer der Kontoauszug nachweisen muss das die Überweisung getätigt wurde. Ab einem gewissen Betrag durchaus wünschenswert.
FAZIT: Ein teils erfolgreiche Neuerung, die aber "Will-Ich-Jetzt-Doch-Nicht-Käufer" kaum zurückhält.

Negative oder neutrale Bewertungen von gesperrten Mitgliedern werden gelöscht
Wenn ein Mitglied wegen nichtbezahlter Artikel oder andere Verstöße (!) auch temporär gesperrt wird, werden auch seine Bewertungen gelöscht. Die Fragen hier: Über welchen Zeitraum werden seine Bewertungen annuliert? Und warum sollten seine (auch gerechtfertigten) negativen Bewertungen gelöscht werden wenn er vom Handel ausgeschlossen wird weil er die eBay-Rechnung nicht zahlen konnte?
FAZIT: Mit der richtigen Feinabstimmung durchaus sinnvoll, schützt Verkäufer (nachträglich) vor Masseneinkäufern die nirgendwo bezahlen.

Der Zeitraum, in dem sie eine Bewertung abgeben können, wird zukünftig geändert
Von 90 auf 60 Tage - das ist okay, eine Kaufabwicklung die länger dauert wird wohl sowieso nicht mehr erfolgreich abgeschlossen. Und wer nach ein paar Wochen nicht bewertet hat, tut das auch nach ein paar Monaten nicht.
Wichtiger ist das Bewertungen erst nach 3 Tagen abgegeben werden können. Ich habe auch schon Käufer erlebt die nach ihrer Ware geschrien haben obwohl das Geld nicht ein mal eingegangen ist. Ob es einige Käufer aber tatsächlich davon abhält negativ zu bewerten wage ich anzuzweifeln.
Schade ist diese Regelung für Transaktionen mit Online-Guthaben die per Paypal abgewickelt werden; diese sind oft schon nach ein paar Minuten geregelt. Dort werden wohl einige ihre Bewertungen zukünftig vergessen.
FAZIT: Noch ein Mosaiksteinchen ;-)

Das Bewertungsprofil basiert zukünftig auf den zurückliegenden 12 Monaten
Als erstes bekam ich hier einen Schock, da ich dachte das meine teuer erkauften Sterne ein MHD von nur noch einem Jahr haben - so ist es aber nicht.
Kurz und knapp - es wird nur noch gezählt wie gut ich in den letzten 12 Monaten gekauft und verkauft habe. Menschen ändern sich und Fehler der Vergangenheit belasten nicht mehr die Prozentzahl. Für viele kann damit der Traum von der blütenweißen 100% wieder in Erfüllung gehen.
Käufer die Wert auf kompetente Verkäufer und gute Ware legen, konnten aber auch vorher schon sehen wie dieser Verkäufer bewertet wurde und wann dies geschah.  So soll es halt nur etwas übersichtlicher sein.
FAZIT: Mehr Kosmetik, macht eBay aber wirklich hübscher!


 

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ebay, bewertungssystem

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Ticket-Versand per Einschreiben ist nicht versichert!
von: blockn5 |  02.07.2008 00:17:22
Hallo!

Der Tickethandel auf eBay blüht und die meisten Verkäufer, privat wie gewerblich, bieten ausschließlich Einschreiben als Versandmethode an.
Der Irrglaube ist hier dass die Tickets gegen Verlust und Diebstahl versichert sind. Dies ist aber nur bis zu einem Wert von € 20.- (Einwurf-Einschreiben) bzw. € 25.- (Übergabe-Einschreiben) der Fall!
Auch eine höhere Versicherung des Inhaltes gegen Aufpreis ist nur bei internationalen Versand möglich!
Die Alternative bei der Deutschen Post ist ein Paket welches bis € 500.- versichert ist.
Hier dürfen auch gültige, übertragbare Eintrittskarten versandt werden. Zu beachten ist aber das pro Person nur ein Paket pro Tag in dieser Höhe versichert wird!
Eine Alternative bietet Hermes. Hier fand ich keine Ausschlußklausel in den AGBs. Die Pakete (ab € 3,70) sind auch bis € 500.- versichert.
Da es mittlerweile mehr Paketshops als DHL-Filialen gibt ist dies für mich eine Alternative. Allerdings ist die Laufzeit eines Paketes länger und man sollte es zur Sicherheit spätestens eine Woche vor der Veranstaltung abschicken.
Wenn man per Einschreiben verschickt sollte man hier das etwas teurere "normale" Einschreiben benutzen. Hier muss ein Empfänger (wer auch immer die Tür öffnet) quittieren dass der Brief angekommen ist. Das um € 0,45 günstigere Einwurf-Einschreiben kann immer noch von den lieben Nachbarn gestohlen werden!
 

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Eintrittskarten, Versand, Haftung, eBay, Ticket, Fußball, Bundesliga, Konzert

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Selbstabholung ist immer möglich! (Gerichtsurteil)
von: blockn5 |  02.07.2008 00:16:31
Hallo!

Folgend nehme ich Bezug auf das Urteil mit dem Aktenzeichen "151 C 624/06" des Amtsgericht Koblenz vom 21.06.2006.

Nach diesem Urteil hat jeder Käufer das Recht die ersteigerte Ware am Wohnort des Verkäufers abzuholen. Der Verkäufer kann sich nur weigern wenn er
- die Abholung in der Artikelbeschreibung explizit ausgeschlossen hat ODER
- mit dem Kunden es im Vorfeld vereinbart wurde das eine Abholung nicht möglich sei (hier ist der Verkäufer in der Beweispflicht)!

Es ist auch irrelevant ob Käufer oder Verkäufer privat oder gewerblich tätig sind!

Rechtsanwälte empfehlen privaten und gewerblichen eBay-Verkäufern einen Text wie diesen in die Artikelbeschreibung einzufügen (falls sie keine Abholung wünschen):

"Keine Abholung
Aus organisatorischen Gründen ist leider keine persönliche Abholung der gekauften Artikel möglich, es gelten unsere angegebenen Versandbedingungen und Versandkosten."
 

Tags: 

Abholung, Versand

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