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Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen

Autor: Redaktionsbüro
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Fundierte Informationen über die Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen

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Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen
von: Redaktionsbüro |  10.06.2008 12:59:31

Kinder- und Jugendgesundheitsvorsorge

In Deutschland ist für das gesundheitliche Wohlergehen unserer Kinder bestens gesorgt. Viel Wert wird dabei auf Vorbeugung, Früherkennung und Vorsorge gelegt. Deshalb haben Sie als Eltern bis zum 64. Lebensmonat Ihres Kindes (Vorschulzeit) einen Anspruch auf neun Kindervorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9) sowie auf eine Jugendgesundheitsberatung (J1), dem „Teenager-Check“.

Wurde Ihr Kind nach dem 1. Mai 2006 geboren hat es sogar Anspruch auf ein zusätzliches Vorsorgeheft mit vier weiteren Untersuchungen (U7a, U10, U11 und J2). Diese schließen die Lücken zwischen den bisherigen Terminen und ermöglichen so eine bessere Vorsorge in den verschiedenen, für die Entwicklung Ihres Kindes wichtigen Altersstufen.

Alle Früherkennungsmaßnahmen dienen dazu Geburtsschäden, Entwicklungsstörungen und Krankheitssymptome eines Kindes rechtzeitig zu erkennen. Warum? Weil sich die Chancen, Entwicklungsstörungen und Krankheiten zu heilen oder zumindest zu lindern, wesentlich erhöhen, wenn sie frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Umfassende Vorsorge dank gelbem Scheckheft

Die Vorsorgeuntersuchungen können ihren Sinn aber nur erfüllen, wenn Sie als Eltern mit Ihrem Kind alle Termine wahrnehmen. Wie wichtig die Vorsorgeuntersuchungen sind, belegt beispielsweise die Früherkennung der Phenylketonurie, einer angeborenen Stoffwechselkrankheit. Wird sie frühzeitig diagnostiziert und behandelt, lassen sich drohende Hirnschäden des Babys verhindern. Deshalb: Nutzen Sie unbedingt sämtliche Vorsorgeangebote zum Wohl Ihres Kindes. Dazu erhält jede Mutter nach der Entbindung ein gelbes Heft, das alle vorgeschriebenen Untersuchungstermine U1 bis U9 sowie eine Auflistung von 37 möglichen Erkrankungen bzw. Störungen enthält. In dieses gelbe Heft werden dann alle Kontrollergebnisse, das heißt die Befunde der einzelnen Untersuchungen, eingetragen.

Beachten Sie bitte: Alle Kinder und Jugendliche bekommen seit Mai 2006 ein zusätzliches Vorsorgeheft mit vier weiteren Untersuchungen.

Die Kosten für diese Untersuchungen übernimmt die Krankenkasse.


Checkliste: Kindervorsorgeuntersuchungen (Früherkennungsmaßnahmen)

 

U1: 1.-4. Lebensstunde

U2: 3.-10. Lebenstag; Neugeborenen-Untersuchung auf Stoffwechselstörungen am dritten Lebenstag

U3: 4.-6. Lebenswoche

U4. 3.-4. Lebensmonat

U5: 6.-7. Lebensmonat

U6: 10.-12. Lebensmonat

U7: 21.-24. Lebensmonat

U7a: 36.-38. Lebensmonat *)

U8: 3,5.-4. Lebensjahr

U9: 5.-5,5. Lebensjahr

U10: 7.-8. Lebensjahr *)

U11: 9.-10. Lebensjahr *)

J1: 13.-14. Lebensjahr

J2: 16.-18. Lebensjahr *)

 

* Alle Kinder und Jugendliche bekommen seit Mai 2006 ein zusätzliches Vorsorgeheft mit vier weiteren Untersuchungen.

 

Die Vorsorgeuntersuchungen im Einzelnen:

U1 – Untersuchung des Neugeborenen noch im Kreißsaal
Gleich nach der Geburt werden in der Klinik die vitalen Funktionen des Neugeborenen geprüft, die ggf. ein sofortiges Handeln erfordern: Atmung, Herzschlag, Muskelspannung, Hautfärbung und Bewegungen. Die Vitamin K-Prophylaxe erfolgt ebenfalls bereits jetzt.

U2 – zwischen 3. und 10. Lebenstag
Die U2 findet meist ebenfalls noch in der Klinik statt. Sie beinhaltet u.a. eine Untersuchung der Haut, Organe, Geschlechtsteile und eine Blutentnahme zum Stoffwechselscreening auf mehr als zehn angeborene Stoffwechselkrankheiten. Die Vitamin K-Prophylaxe wird wiederholt und es erfolgt eine Elternberatung vor allem über Rachitis, Vitamin-D-Gabe, Fluorid-Prophylaxe, Stillen und plötzlicher Kindstod.

U3 – zwischen 4. und 6. Lebenswoche
Die U3 ist die erste Vorsorgeuntersuchung, die bei Ihrem Kinderarzt erfolgt. Überprüft werden vor allem das zentrale Nervensystem Ihres Babys, seine Motorik und Reflexe sowie seine Sinnesorgane und sein Gehör. Auch die Stellung der Hüftgelenke sieht sich Ihr Kinderarzt noch einmal genau an. Während der Untersuchung wird er Ihnen einige Fragen stellen, und zwar besonders zu den Punkten Krampfanfälle, Stuhlgang, Schreien und die Reaktionen Ihres Babys auf Geräusche.

U4 – zwischen 3. und 4. Lebensmonat
Bei der U4 befragt Sie Ihr Kinderarzt nach Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme, beispielsweise nach Schluckbeschwerden oder häufigem Erbrechen Ihres Kindes. Unter dem Gesichtspunkt „Motorik und Nervensystem“ untersucht er die Motorik und die neurologische Entwicklung Ihres Babys. Ihr Kinderarzt prüft beispielsweise, ob Ihr Baby die Hände zusammenführen kann, ob es Gegenstände mit den Augen verfolgt oder ob es zurücklächelt. Ab der 9. Lebenswoche erfolgt zudem die erste der empfohlenen Impfungen.

U5 – zwischen 6. und 7. Lebensmonat
Im Vordergrund der Untersuchung stehen die motorische und geistige Entwicklung Ihres Babys. Ihr Kinderarzt untersucht also die Fortschritte, die Ihr Baby in den zurückliegenden zwei bis drei Monaten gemacht hat. Reagiert es auf Zurufe? Kann es sich vom Rücken auf den Bauch bzw. die Seite drehen? Greift es mit der Hand nach Gegenständen? Zudem informiert Sie Ihr Kinderarzt u.a. über Unfall- und Verletzungsrisiken.

U6 – zwischen 10. und 12. Lebensmonat
Ihr Kinderarzt untersucht und beurteilt Wachstum und Gewichtszunahme, Seh- und Hörvermögen, Grob- und Feinmotorik, Hand- und Augen-Koordination sowie die soziale und emotionale Entwicklung Ihres Kindes. Dazu will Ihr Kinderarzt beispielsweise wissen, ob Ihr Kind lächelt und sich freut, ob es herumkrabbelt, oder ob es schon Silbenverdopplungen wie „da-da, du-du“ o. ä. von sich gibt.

U7 – zwischen 21. und 24. Lebensmonat
Ihr Kinderarzt befragt Sie erneut ausführlich, beispielsweise ob Ihr Kind häufig an Infektionskrankheiten leidet, ob es abnorme Stühle hat und Ähnliches. Außerdem prüft er die sprachlichen Fähigkeiten und das Sprachverständnis Ihres Kindes. Ihr Kind sollte Zweiwortsätze bilden und einfache Aufforderungen befolgen können, beispielsweise auf Körperteile zeigen. Dann lässt er Ihr Kind voraussichtlich einige Schritte laufen, und prüft, ob es Treppensteigen und sich dabei am Geländer festhalten kann. Auch die Fluoridprophylaxe sowie den Impfschutz Ihres Kindes wird er untersuchen und Sie gegebenenfalls auf eventuelle Impflücken hinweisen.

U7a – zwischen 36. und 38. Lebensmonat
Bei der U7a geht es vor allem um das Erkennen und Behandeln von allergischen Erkrankungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen sowie von Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Darüber hinaus berät Sie Ihr Kinderarzt u.a. auch darüber, ob Ihr Kind reif für den Kindergarten ist.

U8 – zwischen 43. und 48. Lebensmonat
Im Vordergrund der U8 stehen erneut die Entwicklungsschritte Ihres Kindes. Ihr Kinderarzt erkundigt sich nach Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Schlafstörungen, Bettnässen) und prüft u.a. die Beweglichkeit und Koordinationsfähigkeit Ihres Kindes sowie seine Reflexe, Muskelkraft, Aussprache und den Zahnstatus. Ein wichtiger Punkt ist die sprachliche Entwicklung Ihres Kindes. Ihr Kinderarzt wird Sie daher beispielsweise nach möglichen Störungen der Aussprache befragen, ob es stottert oder sonstige Auffälligkeiten zeigt. Darüber hinaus prüft er u.a., ob die Schutzimpfungen vollständig sind und führt eine Tuberkulinprobe durch.

U9 – zwischen 60. und 64. Lebensmonat
Die U9 beinhaltet wiederum Tests auf Koordinationsfähigkeit (Grob- und Feinmotorik, z.B. Hüpftest und Nachzeichnen einfacher Figuren), das Sprachverständnis sowie das Hör- und Sehvermögen. Diese Vorsorgeuntersuchung dient vor allem dazu, vor der Einschulung Ihres Kindes Entwicklungsverzögerungen zu erkennen und gegebenenfalls Behandlungsmöglichkeiten aufzuzeigen und einzuleiten. Ihr Kinderarzt untersucht daher, ob bei Ihrem Kind gesundheitliche bzw. körperliche oder psychische Auffälligkeiten oder Probleme vorliegen.

U10 – zwischen 7. und 8. Lebensjahr
Die U10 soll gemeinsam mit U11 die Lücke zwischen U9  und J1 schließen. Schwerpunkte sind Entwicklungsstörungen (z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen) und Störungen der motorischen Entwicklung sowie Verhaltensstörungen (z.B. ADHS – Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung) zu erkennen und zu behandeln.

U11 – zwischen 9. und 10. Lebensjahr
Im Mittelpunkt steht das Erkennen und Behandeln von Schulleistungsstörungen sowie Sozialisations- und Verhaltensstörungen Ihr Kinderarzt untersucht aber auch auf Zahn-, Mund- und Kieferanomalien sowie auf ein eventuell gesundheitsschädigendes Medienverhalten. Darüber hinaus dient die U11 der Bewegungs- und Sportförderung und sie befasst sich mit dem problematischen Umgang mit Suchtmitteln. Darüber hinaus soll sie mit Hilfe einer Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung ein gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen.

J1 – zwischen 13. und 14. Lebensjahr
Diese Untersuchung führt nicht nur der Kinderarzt durch, sondern fast jeder Hausarzt oder Allgemeinmediziner durch. Noch einmal wird Ihr Kind auf Haltungsanomalien untersucht, des Weiteren werden der Impfstatus, Strumaprophylaxe, Blutdruck, besondere familiäre Situationen, schulische Entwicklung, das Gesundheitsverhalten und die Motorik erfasst. Die Pubertätsentwicklung und das Sexualverhalten werden ebenfalls besprochen. Am Ende beurteilt Ihr Arzt noch, wie weit die Pubertät Ihres Kindes fortgeschritten ist und ob sich die Geschlechtsorgane „normal“ entwickeln. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, fehlende Impfungen durchführen zu lassen. Sie sollten auf jeden Fall mit Ihrem Kind diese Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen, denn bei vielen Kindern tauchen gerade bei Beginn der Pubertät  Schäden an der Wirbelsäule, Entwicklungsstörungen, psychische Probleme oder ähnliche Probleme auf.

J2 – zwischen 16. und 18. Lebensjahr
Im Mittelpunkt der letzten Vorsorgeuntersuchung steht das Erkennen und Behandeln von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, die Diabetes-Vorsorge, Haltungsstörungen, Kropfbildung sowie die begleitende Beratung bei der Berufswahl.
 

Impfungen

Immer wieder taucht die Frage auf: Sind Impfungen in unserer heutigen, relativ „hygienischen“ Zeit überhaupt noch notwendig? Die Antwort ist nach wie vor ein eindeutiges „Ja“. Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die der Medizin zur Verfügung stehen. Ernsthafte Komplikationen gibt es dabei äußerst selten.

Impfen ist deshalb notwendig, weil nicht nur wir Erwachsene, sondern auch jeder Säugling mit Keimen und Krankheitserregern in Berührung kommt. Das ist unvermeidbar, ja sogar wichtig für das Entwickeln der eigenen Immunabwehr. Aber es gibt eben auch Erreger, die zu gefährlichen Krankheiten wie Kinderlähmung oder Diphtherie führen und bleibende Schäden verursachen können. Wichtig ist daher, frühzeitig einen umfassenden Impfschutz aufzubauen, damit Ihr Kind eine wirksame Grundimmunisierung erhält. Die Kosten für das Impfen übernimmt die Krankenkasse.

Es gibt aber noch einen weiteren Grund, warum eine ausreichende Immunisierung so wichtig ist: Kinder überstehen in aller Regel die oft als „harmlos“ bezeichneten Kinderkrankheiten wie Mumps, Röteln oder Masern relativ gut. Aber harmlos sind diese Erkrankungen tatsächlich nur für Kinder. Infiziert sich Ihr Kind jedoch als Erwachsener an den Erregern von Mumps oder Röteln, kann das schwerwiegende Folgen haben.

Wichtiger Hinweis:

In der Bundesrepublik Deutschland besteht kein Impfzwang. Alle Impfungen sind freiwillig. Dennoch raten wir Ihnen, den empfohlenen Impfungen zum Wohl Ihres Kindes zuzustimmen. Und: Obwohl es äußerst selten zu ernsthaften Impfkomplikationen kommt, sollten Sie Ihr Kind in den Tagen nach der Impfung genau beobachten. Bemerken Sie etwas Ungewöhnliches, wenden Sie sich am besten an Ihren Kinderarzt.

Ist Ihr Baby gesund, wird es mit dem vollendeten 2. Lebensmonat (9. Woche) zum ersten Mal geimpft. Inzwischen stehen hierfür sehr gut verträgliche Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. So wirkt bei der ersten Impfung beispielsweise ein einziger Impfstoff gegen sechs verschiedene Infektionskrankheiten gleichzeitig: Diphtherie, Hepatitis B, Hib (Haemophilus influenzae Typ b), Keuchhusten (Pertussis, aP), Kinderlähmung (Poliomyelitis) und Wundstarrkrampf (Tetanus). Der Impfstoff wird insgesamt viermal verabreicht.

Impfkalender

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt folgende Impfungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche:
 

Impfungen

Alter

1. Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Haemophilus influenzae Typ b, Kinderlähmung (Polio), Hepatitis B, Pneumokokken

2. Monat

2. Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Haemophilus influenzae Typ b, Kinderlähmung (Polio), Hepatitis B, Pneumokokken

3. Monat

3. Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Haemophilus influenzae Typ b, Kinderlähmung (Polio), Hepatitis B, Pneumokokken

4. Monat

4. Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Haemophilus influenzae Typ b, Kinderlähmung (Polio), Hepatitis B, Pneumokokken

 

1. Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln, Windpocken

11. bis 14. Monat

Meningokokken C

11. bis 23. Monat

2. Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln

15. bis 23. Monat

Auffrischungsimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten

5 bis 6 Jahre

Auffrischungsimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung (Polio) sowie Impfung gegen Windpocken (für Ungeimpfte und bisher nicht an Varizellen erkrankte Kinder) und Impfung gegen Hepatitis B (sofern nicht schon früher gegen Hepatitis B geimpft wurde.)

9 bis 17 Jahre

Humane Papillomaviren (HPV), 3 Impfungen innerhalb von 6 Monaten

Mädchen und junge Frauen im Alter von 12 bis 17 Jahren

 Quelle: STIKO 2008

Alle vorgenommenen Impfungen trägt Ihr Kinderarzt in einen Impfpass ein. Bewahren Sie diesen Impfpass Ihres Kindes gut auf. Er ist ein wichtiges Dokument, anhand dessen Ihr Arzt versäumte Impfungen erkennen und gegebenenfalls den Impfschutz Ihres Kindes vervollständigen kann.

 

 

Tags: 

Gesundheit, Vorsorgeuntersuchungen, Baby, Kind, U1-8

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