Kinder- und Jugendgesundheitsvorsorge
In Deutschland ist für
das gesundheitliche Wohlergehen unserer Kinder bestens gesorgt. Viel Wert wird
dabei auf Vorbeugung, Früherkennung und Vorsorge gelegt. Deshalb haben Sie als
Eltern bis zum 64. Lebensmonat Ihres Kindes (Vorschulzeit) einen Anspruch auf
neun Kindervorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9) sowie auf eine
Jugendgesundheitsberatung (J1), dem „Teenager-Check“.
Wurde Ihr Kind nach dem 1. Mai 2006 geboren hat es sogar
Anspruch auf ein zusätzliches Vorsorgeheft mit vier weiteren Untersuchungen
(U7a, U10, U11 und J2). Diese schließen die Lücken zwischen den bisherigen
Terminen und ermöglichen so eine bessere Vorsorge in den verschiedenen, für die
Entwicklung Ihres Kindes wichtigen Altersstufen.
Alle Früherkennungsmaßnahmen dienen dazu Geburtsschäden, Entwicklungsstörungen
und Krankheitssymptome eines Kindes rechtzeitig zu erkennen. Warum? Weil sich die
Chancen, Entwicklungsstörungen und Krankheiten zu heilen oder zumindest zu
lindern, wesentlich erhöhen, wenn sie frühzeitig erkannt und behandelt werden.
Umfassende Vorsorge dank gelbem Scheckheft
Die Vorsorgeuntersuchungen können ihren Sinn aber nur
erfüllen, wenn Sie als Eltern mit Ihrem Kind alle Termine wahrnehmen. Wie
wichtig die Vorsorgeuntersuchungen sind, belegt beispielsweise die
Früherkennung der Phenylketonurie, einer angeborenen Stoffwechselkrankheit.
Wird sie frühzeitig diagnostiziert und behandelt, lassen sich drohende Hirnschäden
des Babys verhindern. Deshalb: Nutzen Sie unbedingt sämtliche Vorsorgeangebote
zum Wohl Ihres Kindes. Dazu erhält jede Mutter nach der Entbindung ein gelbes
Heft, das alle vorgeschriebenen
Untersuchungstermine U1 bis U9 sowie eine Auflistung von 37 möglichen
Erkrankungen bzw. Störungen enthält. In dieses gelbe Heft werden dann
alle Kontrollergebnisse, das heißt die
Befunde der einzelnen Untersuchungen, eingetragen.
Beachten Sie bitte: Alle Kinder und Jugendliche bekommen
seit Mai 2006 ein zusätzliches Vorsorgeheft mit vier weiteren Untersuchungen.
Die Kosten für diese Untersuchungen übernimmt die Krankenkasse.
Checkliste: Kindervorsorgeuntersuchungen (Früherkennungsmaßnahmen)
U1: 1.-4. Lebensstunde
U2: 3.-10. Lebenstag;
Neugeborenen-Untersuchung auf Stoffwechselstörungen am dritten Lebenstag
U3: 4.-6. Lebenswoche
U4. 3.-4. Lebensmonat
U5: 6.-7. Lebensmonat
U6: 10.-12. Lebensmonat
U7: 21.-24. Lebensmonat
U7a: 36.-38. Lebensmonat
*)
U8: 3,5.-4. Lebensjahr
U9: 5.-5,5. Lebensjahr
U10: 7.-8. Lebensjahr *)
U11: 9.-10. Lebensjahr *)
J1: 13.-14. Lebensjahr
J2: 16.-18. Lebensjahr *)
* Alle Kinder und
Jugendliche bekommen seit Mai 2006 ein zusätzliches Vorsorgeheft mit vier weiteren
Untersuchungen.
Die Vorsorgeuntersuchungen im Einzelnen:
U1 – Untersuchung des Neugeborenen noch im Kreißsaal
Gleich nach der Geburt werden in der Klinik die vitalen Funktionen des
Neugeborenen geprüft, die ggf. ein sofortiges Handeln erfordern: Atmung,
Herzschlag, Muskelspannung, Hautfärbung und Bewegungen. Die Vitamin K-Prophylaxe erfolgt ebenfalls
bereits jetzt.
U2 – zwischen
3. und 10. Lebenstag
Die U2 findet meist ebenfalls noch in der Klinik statt. Sie beinhaltet u.a.
eine Untersuchung der Haut, Organe, Geschlechtsteile und eine Blutentnahme zum Stoffwechselscreening
auf mehr als zehn angeborene Stoffwechselkrankheiten. Die Vitamin K-Prophylaxe wird wiederholt
und es erfolgt eine Elternberatung vor allem über Rachitis, Vitamin-D-Gabe,
Fluorid-Prophylaxe, Stillen und plötzlicher Kindstod.
U3 – zwischen
4. und 6. Lebenswoche
Die U3 ist die erste Vorsorgeuntersuchung, die bei Ihrem
Kinderarzt erfolgt. Überprüft werden vor allem das zentrale Nervensystem Ihres
Babys, seine Motorik und Reflexe sowie seine Sinnesorgane und sein Gehör. Auch
die Stellung der Hüftgelenke sieht sich Ihr Kinderarzt noch einmal genau an.
Während der Untersuchung wird er Ihnen einige Fragen stellen, und zwar besonders
zu den Punkten Krampfanfälle, Stuhlgang, Schreien und die Reaktionen Ihres
Babys auf Geräusche.
U4 – zwischen
3. und 4. Lebensmonat
Bei der U4 befragt Sie Ihr Kinderarzt nach Schwierigkeiten
bei der Nahrungsaufnahme, beispielsweise nach Schluckbeschwerden oder häufigem
Erbrechen Ihres Kindes. Unter dem Gesichtspunkt „Motorik und Nervensystem“
untersucht er die Motorik und die neurologische Entwicklung Ihres Babys. Ihr
Kinderarzt prüft beispielsweise, ob Ihr Baby die Hände zusammenführen kann, ob
es Gegenstände mit den Augen verfolgt oder ob es zurücklächelt. Ab der 9.
Lebenswoche erfolgt zudem die erste der empfohlenen Impfungen.
U5 – zwischen
6. und 7. Lebensmonat
Im Vordergrund der Untersuchung stehen die motorische und
geistige Entwicklung Ihres Babys. Ihr Kinderarzt untersucht also die
Fortschritte, die Ihr Baby in den zurückliegenden zwei bis drei Monaten gemacht
hat. Reagiert es auf Zurufe? Kann es sich vom Rücken auf den Bauch bzw. die
Seite drehen? Greift es mit der Hand nach Gegenständen? Zudem informiert Sie
Ihr Kinderarzt u.a. über Unfall- und Verletzungsrisiken.
U6 – zwischen
10. und 12. Lebensmonat
Ihr Kinderarzt untersucht und beurteilt Wachstum und
Gewichtszunahme, Seh- und Hörvermögen, Grob- und Feinmotorik, Hand- und
Augen-Koordination sowie die soziale und emotionale Entwicklung Ihres Kindes.
Dazu will Ihr Kinderarzt beispielsweise wissen, ob Ihr Kind lächelt und sich
freut, ob es herumkrabbelt, oder ob es schon Silbenverdopplungen wie „da-da,
du-du“ o. ä. von sich gibt.
U7 – zwischen
21. und 24. Lebensmonat
Ihr Kinderarzt befragt Sie erneut ausführlich,
beispielsweise ob Ihr Kind häufig an Infektionskrankheiten leidet, ob es abnorme
Stühle hat und Ähnliches. Außerdem prüft er die sprachlichen Fähigkeiten und
das Sprachverständnis Ihres Kindes. Ihr Kind sollte Zweiwortsätze bilden und
einfache Aufforderungen befolgen können, beispielsweise auf Körperteile zeigen.
Dann lässt er Ihr Kind voraussichtlich einige Schritte laufen, und prüft, ob es
Treppensteigen und sich dabei am Geländer festhalten kann. Auch die
Fluoridprophylaxe sowie den Impfschutz Ihres Kindes wird er untersuchen und Sie
gegebenenfalls auf eventuelle Impflücken hinweisen.
U7a – zwischen 36. und 38. Lebensmonat
Bei der U7a geht es vor allem um das Erkennen und Behandeln
von allergischen Erkrankungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien, Übergewicht,
Sprachentwicklungsstörungen sowie von Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Darüber hinaus berät Sie Ihr Kinderarzt u.a.
auch darüber, ob Ihr Kind reif für den Kindergarten ist.
U8 – zwischen
43. und 48. Lebensmonat
Im Vordergrund der U8 stehen erneut die Entwicklungsschritte
Ihres Kindes. Ihr Kinderarzt erkundigt sich nach Verhaltensauffälligkeiten
(z.B. Schlafstörungen, Bettnässen) und prüft u.a. die Beweglichkeit und
Koordinationsfähigkeit Ihres Kindes sowie seine Reflexe, Muskelkraft,
Aussprache und den Zahnstatus. Ein wichtiger Punkt ist die sprachliche
Entwicklung Ihres Kindes. Ihr Kinderarzt wird Sie daher beispielsweise nach
möglichen Störungen der Aussprache befragen, ob es stottert oder sonstige
Auffälligkeiten zeigt. Darüber hinaus prüft er u.a., ob die Schutzimpfungen
vollständig sind und führt eine Tuberkulinprobe durch.
U9 – zwischen
60. und 64. Lebensmonat
Die U9 beinhaltet wiederum Tests auf Koordinationsfähigkeit
(Grob- und Feinmotorik, z.B. Hüpftest und Nachzeichnen einfacher Figuren), das
Sprachverständnis sowie das Hör- und Sehvermögen. Diese Vorsorgeuntersuchung
dient vor allem dazu, vor der Einschulung Ihres Kindes
Entwicklungsverzögerungen zu erkennen und gegebenenfalls Behandlungsmöglichkeiten
aufzuzeigen und einzuleiten. Ihr Kinderarzt untersucht daher, ob bei Ihrem Kind
gesundheitliche bzw. körperliche oder psychische Auffälligkeiten oder Probleme
vorliegen.
U10 – zwischen
7. und 8. Lebensjahr
Die U10 soll gemeinsam mit U11 die Lücke zwischen U9 und J1 schließen. Schwerpunkte sind Entwicklungsstörungen
(z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen) und Störungen der motorischen
Entwicklung sowie Verhaltensstörungen (z.B. ADHS – Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung) zu erkennen und zu
behandeln.
U11 – zwischen
9. und 10. Lebensjahr
Im Mittelpunkt steht das Erkennen und Behandeln von Schulleistungsstörungen
sowie Sozialisations- und Verhaltensstörungen Ihr Kinderarzt untersucht aber
auch auf Zahn-, Mund- und Kieferanomalien sowie auf ein eventuell gesundheitsschädigendes
Medienverhalten. Darüber hinaus dient die U11 der Bewegungs- und Sportförderung
und sie befasst sich mit dem problematischen Umgang mit Suchtmitteln. Darüber
hinaus soll sie mit Hilfe einer Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und
Medienberatung ein gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen.
J1 – zwischen
13. und 14. Lebensjahr
Diese Untersuchung führt nicht nur der Kinderarzt durch,
sondern fast jeder Hausarzt oder Allgemeinmediziner durch. Noch einmal wird Ihr
Kind auf Haltungsanomalien untersucht, des Weiteren werden der Impfstatus,
Strumaprophylaxe, Blutdruck, besondere familiäre Situationen, schulische
Entwicklung, das Gesundheitsverhalten und die Motorik erfasst. Die Pubertätsentwicklung
und das Sexualverhalten werden ebenfalls besprochen. Am Ende beurteilt Ihr Arzt
noch, wie weit die Pubertät Ihres Kindes fortgeschritten ist und ob sich die Geschlechtsorgane
„normal“ entwickeln. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit, fehlende Impfungen durchführen zu lassen. Sie
sollten auf jeden Fall mit Ihrem Kind diese Vorsorgeuntersuchung in Anspruch
nehmen, denn bei vielen Kindern tauchen gerade bei Beginn der Pubertät Schäden an der Wirbelsäule,
Entwicklungsstörungen, psychische Probleme oder ähnliche Probleme auf.
J2 – zwischen
16. und 18. Lebensjahr
Im Mittelpunkt der letzten Vorsorgeuntersuchung steht das
Erkennen und Behandeln von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Sozialisations-
und Verhaltensstörungen, die Diabetes-Vorsorge, Haltungsstörungen, Kropfbildung
sowie die begleitende Beratung bei der Berufswahl.
Impfungen
Immer wieder taucht die Frage auf: Sind Impfungen in unserer
heutigen, relativ „hygienischen“ Zeit überhaupt noch notwendig? Die Antwort ist
nach wie vor ein eindeutiges „Ja“. Impfungen gehören zu den wichtigsten und
wirksamsten präventiven Maßnahmen, die der Medizin zur Verfügung stehen.
Ernsthafte Komplikationen gibt es dabei äußerst selten.
Impfen ist deshalb notwendig, weil nicht nur wir Erwachsene,
sondern auch jeder Säugling mit Keimen und Krankheitserregern in Berührung
kommt. Das ist unvermeidbar, ja sogar wichtig für das Entwickeln der eigenen
Immunabwehr. Aber es gibt eben auch Erreger, die zu gefährlichen Krankheiten
wie Kinderlähmung oder Diphtherie führen und bleibende Schäden verursachen
können. Wichtig ist daher, frühzeitig einen umfassenden Impfschutz aufzubauen,
damit Ihr Kind eine wirksame Grundimmunisierung erhält. Die Kosten für das
Impfen übernimmt die Krankenkasse.
Es gibt aber noch einen weiteren Grund, warum eine
ausreichende Immunisierung so wichtig ist: Kinder überstehen in aller Regel die
oft als „harmlos“ bezeichneten Kinderkrankheiten wie Mumps, Röteln oder Masern
relativ gut. Aber harmlos sind diese Erkrankungen tatsächlich nur für Kinder.
Infiziert sich Ihr Kind jedoch als Erwachsener an den Erregern von Mumps oder
Röteln, kann das schwerwiegende Folgen haben.
Wichtiger Hinweis:
In der Bundesrepublik Deutschland besteht kein Impfzwang. Alle
Impfungen sind freiwillig. Dennoch raten wir Ihnen, den empfohlenen Impfungen
zum Wohl Ihres Kindes zuzustimmen. Und: Obwohl es äußerst selten zu ernsthaften
Impfkomplikationen kommt, sollten Sie Ihr Kind in den Tagen nach der Impfung
genau beobachten. Bemerken Sie etwas Ungewöhnliches, wenden Sie sich am besten
an Ihren Kinderarzt.
Ist Ihr Baby gesund, wird es mit dem vollendeten 2.
Lebensmonat (9. Woche) zum ersten Mal geimpft. Inzwischen stehen hierfür sehr
gut verträgliche Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. So wirkt bei der ersten
Impfung beispielsweise ein einziger Impfstoff gegen sechs verschiedene
Infektionskrankheiten gleichzeitig: Diphtherie, Hepatitis B, Hib (Haemophilus
influenzae Typ b), Keuchhusten (Pertussis, aP), Kinderlähmung (Poliomyelitis)
und Wundstarrkrampf (Tetanus). Der Impfstoff wird insgesamt viermal
verabreicht.
Impfkalender
Alle vorgenommenen Impfungen trägt Ihr Kinderarzt in einen
Impfpass ein. Bewahren Sie diesen Impfpass Ihres Kindes gut auf. Er ist ein
wichtiges Dokument, anhand dessen Ihr Arzt versäumte Impfungen erkennen und
gegebenenfalls den Impfschutz Ihres Kindes vervollständigen kann.