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Autor: blockn5
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Babyfon ohne Funkstörung? So klappt es!
von: blockn5 |  02.07.2008 00:09:56
Hallo!

Wie auch viele andere Eltern haben wir, meist nachts, auch das Problem über unser Babyfon die tollsten Dinge zu empfangen.
Je nach Frequenz können dies Babyfone von Nachbarskindern, Amateurfunker oder Fernbedienungen von Modellautos sein. Aber Garagentoröffner, Funksteckdosen, Bluetooth und WLAN-Netzwerke können Störungen verursachen. In seltenen Fällen hört man sogar den Nachbar telefonieren (da viele Schnurlostelefone genau wie Babyfone nicht abhörsicher sind).

Wie kann man dem entgehen?

Als erstes muss man wissen welche technischen Unterschiede es bei Babyfonen gibt:
1. stromnetzgebundenes Babyfon
Der Empfänger und der Sender müssen hier im gleichen Stromnetz angeschlossen sein. Da es in Neubauten meist verschiedene Leitungen innerhalb einer Wohnung gibt sind diese Babyfone selten. Weitere Nachteile sind das sie an die Steckdose gebunden sind (man kann sie nicht mit Batterien betreiben) und das Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen und Fernseher Störungen verursachen können.

2. analoge Babyfone
Das Standard-Babyfon was in Läden und bei eBay am häufigsten angeboten wird.
Basiert vollständig auf Funktechnik und sendet im Frequenzbereich von 40 MHz (die meisten Modelle, andere mit 27, 433 oder 864/865 MHz). Dies ist eine Frequenz auf der sämtliche Geräte mit Funktechnik ohne Lizenz arbeiten dürfen. Daher strahlen auf der gleichen Frequenz nicht  nur andere Babyfone sondern auch Fernschaltungen von Modellautos. Auch Störungen von anderer Funktechnik wie Garagentoröffner oder Amateurfunk sind möglich.
Diesen Störungen kann man weitesgehend entgehen in dem man ein Fon mit "Pilotton" kauft. Dieser Pilotton sendet dauerhaft einen nicht hörbaren Ton zum Empfänger um den Kanal frei zu halten. So können Störungen von benachbarten Frequenzen umgangen werden.
Der Nachteil ist hier die dauerhafte Elektrosmog-Belastung da der Sender dauerhaft in Betrieb ist. Der Sender soll aus diesem Grund 2m vom Kopf des Kindes entfernt aufgestellt werden.

3. Walkie Talkies mit Babyfon-Funktion
Diese Geräte besitzen eine VOX-(Stimm-)Aktivierung und senden auf 446MHz. Durch eine höhere Sendeleistung können diese Geräte größere Distanzen überbrücken.
Negativ ist der Anschaffungspreis und die evtl. Störungen durch Privatfunk auf dieser Frequenz.

4. DECT-Babyfon
Diese Geräte basieren auf der selben digitalen Technik wie DECT-Telefone. Der Nachteil ist hier dass das Babyfon ununterbrochen sendet und somit einen höheren Elektrosmog produziert.
Durch die bessere Übertragung sind diese aber am wenigsten Störungsanfällig.

Man sollte also bei der Wahl des Babyfons auf den s.g. Pilotton achten. So kann man Störungen weitesgehend verhindern. Und wenn Mama und Papa gut schlafen sieht der Morgen auch viel besser aus!

Zu bemerken ist das ich nach drei verschiedenen Geräten (jeweils analog) sowie Erfahrungen aus meinem Bekanntenkreis zwar Unterschiede in Ausstattung und Sendereichweite zwischen günstigen und teuren Geräten ausmachen kann - störungsanfällig waren alle im gleichen Maße!

 

Tags: 

Babyfon, Babyphone, Babyruf

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Autokindersitze: Größen, EU-Normen, Taxi-Fahrten etc.
von: blockn5 |  02.07.2008 00:04:17
Hallo!

Beim Kauf eines Autokindersitzes müssen verschiedene Dinge beachtet werden und abgesehen von einer unglaublichen Vielfalt bei den Modellen muss die Größe des Autositzes für das Kind altersgemäß sein.

Hier zunächst ein Überblick über diesen Ratgeber:
1. Autokindersitz-Größen (0, 0+, 1, 2, 3)
2. EU-Norm "ECE 44/0X" (WICHTIG!)
3. Taxi-Fahrten
4. Checkliste für den Kauf eines Sitzes
5. Gebraucht oder neu?


1. Autokindersitz-Größen
Nur eins vorweg: Beachten sie das viele neue Autos Airbags haben und schlaten sie diese ggf. aus. Studieren sie hierfür die Gebrauchsanweisung des Sitzes!
Bei Nichtbenutzung eines Kindersitzes, eines Sitzes der nicht der Norm unter Punkt 2 entspricht oder eines Sitzes welcher für das transportierte Kind ungeeignet ist (zu klein) wird eine Geldbuße erhoben sowie ein Punkt in Flensburg eingetragen; das schlimmste ist natürlich das man (evtl.  unwissend) sein Kind in Gefahr gebracht hat.

1.1 Größe 0
Die ersten Kindersitze sind die der Größe 0, d.h. von Geburt an. Einige Krankenhäuser bestehen darauf dass die Mutter bei der Entlassung ihr Kind in so einer Schale mitnimmt und nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fährt.
Der Sitz wird entgegen der Fahrtrichtung angebracht. Das zulässige Gewicht des Sitzes beträgt 10kg welche ein Kind mit  ca. 9 Monaten erreicht hat.

1.2 Größe 0+
Eine für viele Eltern unbekannte Größe; diese schließt die Lücke zw. der Größe 0 und 1. Viele Kinder wachsen zu schnell aus der Größe 0 heraus so das sie vom Gewicht und Größe einen Sitz der Größe 1 benötigen würden. Da allerdings Kinder in diesem Alter noch nicht alleine sitzen können bzw. dürfen wurde diese Zwischengröße eingeführt.
Das zulässige Höchstgewicht beträgt 13 kg, anschließend wechselt man in Größe 1. Die meisten ELtern benötigen diese Größe nicht, lediglich einige müssen in diesen "sauren Apfel" beissen und diesen Sitz kaufen.

1.3 Größe 1
Für Kinder zwischen 9-18 kg bzw. 1-4 Jahren. Diese Kinder können alleine sitzen benötigen aber noch einen Seitenhalt. Ab dieser Größe bekommt man die ersten "Kombi-Sitze" die für mehrere Klassen benutzbar sind.

1.4 Größe 2
Zugelassen für Kinder die zwischen 15 und 25 kg wiegen (ca. 3,5-7 Jahre).
Diese Gruppe ist sehr oft als Kombisitz mit der Gruppe 3 erhältlich.

1.5 Größe 3
Von 22-36 kg (ab ca. 6 Jahren). Diese Sitze bieten noch eine Sitzerhöhung ("Sitzschale"). Ab einer Größe von 150cm darf das Kind ohne Sitze im Auto angeschnallt werden.

2. EU-Norm "ECE 44/0X"
Für Kindersitze gilt ein EU-weiter Standard. Dieser legt fest welche Sicherheitsstandards ein Sitz erfüllen muss. Die aktuellste Fassung dieses Standards ist die EU-Norm "ECE 44/04". Beim Kauf von neuen Autositzen achten sie unbedingt auf diese Norm.
Hier eine Prüfplakette auf der zu sehen ist welche Norm dieser Sitz einhält:


Hier sehen wir die zunächst die Kiloklasse etc. Wichtig für die Sicherheit ist zunächst der Kreis mit dem E. Dieses "E" steht für das europäische Prüfzeichen, die Zahl dahinter für das Land in dem der Sitz zugelassen wurde (die "1" steht für Deutschland).
Von der darunterliegenden Ziffer sind die ersten beiden interessant. In diesem Fall steht dort "03" was für "ECE 44/03" steht, also hier nicht die aktuellste Sicherheitsklasse "ECE 44/04".
Die Sicherheitsklassen "ECE 44/01" und der Nachfolger "ECE 44/02" sind veraltert und unsicher! Sie entsprechen nicht mehr dem aktuellen Sicherheitsstandard!
In Österreich ist der Handel mit solchen Sitzen (auch wenn sie gebraucht von privat sind) unter eine Strafe von € 5000.- gestellt!

Sollten sie noch einen Sitz der Klassen "01" oder "02" benutzen so sortieren sie diesen umgehend aus!

 Verkaufen sie diese Sitze auch nicht weiter sondern entsorgen sie diese bitte! Bei einem evtl. Unfall kann ein Kind viel schwerer verletzt werden als in einem modernen Sitz!
Die Klasse "03" ist nicht mehr die neueste, kann aber ohne Gefahr benutzt werden.
Bei einem Neukauf unbedingt auf die aktuelle Norm "ECE 44/04" achten!
NEU in Deutschland: Wer Autositze benutzt die nicht die Norm "ECE 44/03" oder "04" entsprechen, wird bald mit € 30.- Bußgeld zur Kasse gebeten!

3. Taxifahrten
Taxifahrer müssen (!) 2 Kindersitze an Bord haben. Praktisch gesehen ist den Fahrern das kaum zumutbar da diese entweder die Rückbank für andere Fahrgäste blockieren oder aber den Kofferraum für evtl. Gepäck.
Das Taxi muss aber nur Sitze in der Größe 1-3 an Bord zu haben (also keine s.g. "Babyschalen"). Wer mit mehr als 2 Kindern im Taxi unterwegs ist wird nicht bestraft wenn das dritte (oder weitere) Kind nicht im Kindersitz ist!
Der Taxifahrer darf aber nicht zwei Sitzschalen der Größe 3 an Bord haben, er muss ein Sitz der Größe 1 besitzen.
Bei der Taxi-Bestellung sollte man also angeben das man einen Kindersitz benötigt!

4. Checkliste für den Kauf

- Wurde der Sitz getestet und hat er bestanden (empfehlenswert sind Tests vom ADAC und von Stiftung Warentest)
- Entspricht er der neuesten Sicherheitsnorm (ECE 44/04)? Bei gebrauchten Sitzen sollte die Norm "ECE 44/03" erfüllt sein
- Kann ich ihn in mein Fahrzeug problemlos einbauen (Gurtlänge etc)? Bei Problemen hilft der Fachhändler oder eine Werkstatt (meist umsonst da es sich um einen Kindersitz handelt).
- Achten sie darauf dass der Sitz nach dem Einbau nicht wackelt. Einige Händler leihen ihnen gegen Vorlage des Personalausweises den Sitz damit sie im Auto ein "Probeeinbau" machen können.
- Nehmen sie ihr Kind mit und lassen sie es mitbestimmen (z.B. Farbe und Muster) - dann akzeptiert es den Sitz viel besser ("den habe ICH ausgesucht")
- Achten sie auf die richtige Größe des Sitzes
- Auch wenn sie den Sitz online bestellen möchten um zu sparen: gehen sie in ein Fachladen und lassen sie sich vom Personal beraten!

5. Ein Kindersitz der in einen auch noch so kleinen Unfall verwickelt wurde darf nicht mehr benutzt oder weiterverkauft werden. Durch Materialbrüche (die leider oft nicht sichtbar sind) können sie keinen zuverlässigen Schutz bieten.
In diesem Dilemma befinden sich viele Käufer (spare ich auf Kosten der Sicherheit meines Kindes?).
Meine persönliche Meinung ist: Wer es sich leisten kann sollte auf neue Sitze zurückgreifen, wer nicht sollte sich den Verkäufer genauer anschauen. Man muss einer fremden Person vollstes Vertrauen schenken dass der Sitz in Ordnung ist!
 

Tags: 

Kaufberatung, Strafen, Sicherheit

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